Sie betrachten eine News vom: 23.03.2012

Informationen zum Microsoft FWU-Rahmenvertrag für Schulen

Günstige Software für Deutschlands Schulen – Hier informieren wir Sie über den Software-Rahmenvertrag zwischen dem FWU und Microsoft

 

Der FWU-Vertrag ist eine bundesweite Rahmenvereinbarung, auf deren Basis Schulen Software von Microsoft zu einem speziellen Preis erwerben können. Gegenüber den bisher bekannten Lizenzmodellen für Schulen, unterscheidet sich dieses Angebot in folgenden Punkten:

 

Einfache Lizenzierung – flexibel und günstig – die Anzahl der Mitarbeiter zählt! Die Lizenzierung erfolgt pauschal für die komplette Schule – egal wie viele Rechner vorhanden sind. Die Ermittlung der Lizenzkosten erfolgt jedoch basierend auf der Gesamtzahl der Mitarbeiter.

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Software FWU-Rahmenvertrag von Microsoft für Schulen

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Liegt also die Gesamtzahl der Mitarbeiter deutlich unter der Gesamtzahl der Rechner, ermöglicht dieses Lizenzmodell eine Kostenersparnis gegenüber herkömmlichen Lizenzmodellen für Schulen.

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Bessere Preise dank Rahmenvertrag! Durch das geringe Mindestbestellvolumen profitieren auch Schulen mit einem kleinen Lizenzbedarf von den Konditionen dieser Vereinbarung.

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Immer Up-To-Date! Sichern Sie sich schon heute die Technologien von morgen. Die „Update-Versicherung“ Software Assurance ist hier automatisch inklusive.

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Weitere Vorteile des FWU-Rahmenvertrags:

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  • Lehrer-Lizenzen „Work-At-Home“ automatisch inklusive.
  • Präzise Berechnung des Lizenzpreises bei „unterjährigem Beitritt“ während eines Vertrags-Jahres.
  • Einfache Software-Verteilung durch einheitliche Installations-Datententräger und Volumen-Lizenzaktivierung.
  • Nutzung früherer Versionen durch das „Downgraderecht.
  • Kostenfreie DVD/CD-Lieferungen für bis zu zwei Sprachen inklusive.
  • Vereinfachtes Lizenz-Management durch pauschale Lizenzierung. So erhalten Schulen Planungssicherheit bis Juli 2015.

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Fragen und Antworten zum FWU-Vertrag

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Frage: Wer ist berechtigt, dem FWU Rahmenvertrag beizutreten?

Antwort: Die folgenden Einrichtungen sind berechtigt, unabhängig von ihrer jeweiligen Eigentümerstruktur (öffentlich oder privat):

Alle allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland.

  • Förderschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen, freie Waldorfschulen
  • Berufsschulen, Teilzeit-Berufsschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen, Fachgymnasien, einschließlich Berufsoberschulen und technischen Oberschulen
  • Fachschulen
  • Abendschulen, Kollegs, Vorklassen, Schulkindergärten
  • Verwaltungsbüros einer Ausbildungseinrichtung (Lokal, regional oder national)

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Frage: Welche Einheiten können beitreten?

Antwort: Die gesamte Einrichtung oder einzelne Abteilungen von Schulen. Eine Schule oder mehrere allgemein- und berufsbildende Schulen in einem Schulbezirk oder ein Schulträger (z.B. Sachaufwandsträger, kommunale Einrichtungen zur Beschaffung von Lizenzen für Schulen).

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Frage: Wie definiert sich die Vertragslaufzeit und wie lange sind die Lizenzen gültig?

Antwort: Startdatum war der 01.08.2010. Enddatum des Vertrages ist der 31.07.2015. In diesem Zeitraum ist die Nutzung der jeweils aktuellsten Version (oder einer Vorgänger-Version) der jeweiligen Software möglich.

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Frage: Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Antwort: Einrichtungen, die sich zu einem Beitritt entschließen, können vorzeitig zum Ablauf des 3. oder 4. Vertragsjahres (gerechnet ab dem 01.08.2010) ordentlich und ohne Vertragsstrafe kündigen.

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Frage: Welche Einstiegsgrößen sieht Microsoft vor?

Antwort: Der Beitritt ist schon ab 50 Einheiten möglich. Ein Office zählt z.B. eine Einheit. Die „Desktop School License“ inkl. Office, Windows Upgrade und Core CAL zählt 3 Einheiten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Lizenz-Spezialisten.

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Frage: Wie erfolgt die Lizenzermittlung und wie wird gezählt?

Antwort: Seit dem 01.08.2011 gilt: Alle Mitarbeiter, die über 200 Stunden pro Jahr angestellt sind, zählen. Es erfolgt keine Unterscheidung in Teilzeit- oder Vollzeitmitarbeiter mehr. Bitte beachten Sie: In diesem Lizenzmodell entscheidet die Gesamtzahl der Mitarbeiter (nicht die Anzahl der Rechner) über den Lizenzbedarf.

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Frage: Wann erfolgen die jährlichen Zahlungen?

Antwort: Wenn Sie sich für den Beitritt entscheiden, müssen Sie jährlich zum 01.08. eine aktualisierte Meldung abgeben, in welcher Sie Microsoft über die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter der Schule informieren. Auf dieser Grundlage wird die jährliche Mietgebühr für das kommende Jahr von uns in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie: Sinkt die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Gesamtwert, der beim Beitritt aktuell war, dann bleibt der Gesamtwert der beim Beitritt aktuell war weiterhin die Grundlage für die jährliche Berechnung. Steigt die Gesamtzahl, so erfolgt eine entsprechende Anpassung.

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Preise, Beratung und Erstellung eines Angebots

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Der Beitritt einer Schule zum FWU-Rahmenvertrag bietet die Chance Softwarekosten zu reduzieren und planbar zu machen, setzt jedoch eine gute und verbindliche Beratung im Vorfeld voraus. Unsere Lizenzspezialisten stehen Ihnen daher gerne für eine bedarfsgerechte Beratung und zur Erstellung eines präzisen Angebots zur Verfügung.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein FWU-Angebot

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Ihr cobra-Team

 
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