Fragen und Antworten zum Microsoft FWU 4-Rahmenvertrag

Aktuelle Information: Der Microsoft FWU 4-Rahmenvertrag für das Schulwesen wurde nicht verlängert. Bereits bestehende Beitritte zum FWU 4-Rahmenvertrag bestehen entsprechend der vereinbarten Laufzeit des individuellen Beitritts fort. Sobald ein Folgevertrag für den Microsoft FWU 4-Rahmenvertrag geschlossen wurde, werden wir Sie an dieser Stelle gerne informieren. Alternative Lizenzierungen zu "Schulpreisen" sind davon unabhängig im Lizenzprogramm OVS-ES oder CSP unverändert möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich über diese Alternativen.

F: Wofür steht der FWU 4-Rahmenvertrag? A:
Mit dem bundesweit gültigen FWU-Rahmenvertrag bietet Microsoft allgemein- und berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, Software und Cloud-Dienste zu deutlich reduzierten Preisen zu erhalten. Die Lizenzierung basiert auf der Gesamtzahl der "qualifizierten Nutzer" laut Vertragsdefinition. Sie gilt pauschal für die ganze Schule.

F: Gibt es unterschiedliche FWU-Verträge? A:
Der erste mit Microsoft und FWU (FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH) geschlossene Vertrag hat den Begriff "FWU-Rahmenvertrag" geprägt. Zwischenzeitlich wurde dieser erste Rahmenvertrag vom FWU2, FWU3 und nun FWU4-Rahmenvertrag abgelöst. Vermutlich wird es auch in der Zukunft noch weitere Folgeverträge geben. Leider stellen wir im Gespräch mit unseren Kunden fest, dass diese entstandenen Begrifflichkeiten oftmals zu Verwirrungen führen. Unsere Empfehlung: Im Beratungsgespräch klären wir Ihren Lizenzbedarf, besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile aller Angebote, auch wenn diese ggf. keinen Rahmenvertrag zugrundeliegen haben, und erstellen daraufhin ein bedarfsorientiertes Angebot für Ihre Schule oder für den Sachaufwandsträger. Dabei lassen wir spezielle Begrifflichkeiten so gut es geht außer acht, und legen den Fokus stattdessen darauf, ein möglichst einfach verständliches Angebot zu beschreiben.

F: Welche Arten von Einrichtungen werden im FWU 4-Vertrag als "verbundene Unternehmen" definiert? A: Folgende Einrichtungen entsprechen der Definition "Verbundenes Unternehmen" im Rahmen des FWU 4-Vertrages:

  • Alle Schulen innerhalb des deutschen Bildungssystems (allgemeinbildende Schulen oder berufsbildende Schulen), wie z.B. Grundschulen, Hauptschulen, Oberschulen einschließlich integrierter Schulen für Haupt- und Realschüler, Schulen mit verschiedenen Bildungsgängen, Schulen mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe oder andere weiterführende Schulen (z.B. Regelschulen, Mittelschulen, Sekundarschulen sowie regionale Schulen).

  • Förderschulen, Realschulen Gymnasien, Gesamtschulen, freie Waldorfschulen, Berufsschulen, Teilzeit-Berufsschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, einschließlich Berufsoberschulen oder technische Oberschulen, Abendschulen, die zum Abschluss der Sekundarstufe I oder II führen.

  • Kollegs, die zum Abschluss der Sekundarstufe II und Fachhochschulreife führen, Vorklassen, Schulkindergärten (anders als bei regulären Schulkindergärten sind die Schulkindergärten und Vorklassen einer bestimmten Schule eingegliedert).

  • Verwaltungsstellen einer Bildungseinrichtung (lokal, regional oder national).

  • Bildungseinrichtungen und Medienzentren/Bildungs-Filmverleihdienste des Bundes, solange es sich dabei um städtische, kommunale oder föderale Einrichtungen handelt, mit Ausnahme von Bibliotheken.


Alle vorgenannten Einrichtungen müssen Qualifizierte Nutzer für Forschung & Lehre gem. der Microsoft Definition sein.




Produktangebot und Lizenzierung.

F: Welche Produkte können über den FWU 4-Rahmenvertrag bezogen werden? A: Als Basis ist es notwendig ein cloudbasiertes "Bildungsplattformprodukt" für alle qualifzierten Nutzer zu erwerben. Ein cloudbasiertes Bildungsplattformprodukt ist z.B. Microsoft 365 A3 - der funktionsstärkere Nachfolger des Education Desktop, mit dem in FWU-Vorgänger-Verträgen On-Premise-Produkte lizenziert wurden. Weitere cloud-basierte Bildungsplattform-Produke sind: Microsoft 365 A5, Windows 10 E3 / E5, Office 365 A3 / A5, Enterprise Mobility + Security E3 / E5 oder Microsoft 365 Apps (Office 365 Pro Plus). Diese können in bestimmten Kombinationen auch gemischt werden.

F: Was bedeutet cloud-basiert und was bedeutet On-Premise? A: Unter cloud-basierter Software versteht Microsoft in diesem Zusammenhang Microsoft 365-Produkte, bei denen die Server als Dienst von Microsoft in der "Cloud" betrieben werden. Office-Desktop-Applikationen werden M365-Benutzerkonten zugewiesen, die in einem "Tenant" in der Cloud verwaltet werden. Zu On-Premise-Software zählen dagegen Produkte wie Windows Server oder Exchange Server, die auf der Hardware der Schule betrieben werden oder Office-Desktop-Applikationen, die mit einem einheitlichen MAK-Key aktiviert werden.

F: Was ist ein Microsoft 365 Tenant? A: Der Tenant ist das Microsoft 365-Mandantenkonto und seine Einrichtung ist der erste und wichtigste Schritt zur Verwendung von cloud-basierter Microsoft-Software. In diesem Mandantenkonto verwalten Sie Benutzer sowie die verfügbaren Services. Der Microsoft Tenant ansich ist kostenfrei. Auf Wunsch können Sie jedoch unseren Einrichtungsservice nutzen.

F: Welche Einstiegsgröße sieht Microsoft vor? A: Im FWU 4-Rahmenvertrag können zum einen Schulen ab 100 Lizenzen beitreten (Sie erreichen dieses Volumen nicht? Gerne erstellen wir Ihnen ein alternatives Angebot basierend auf dem Lizenzprogramm OVS-ES oder CSP). Zudem gilt: Alle "qualifizierten Nutzer" müssen lizenziert werden.

F: Sind die qualifzierenden Bildungsplattformproduke cloud-basiert, können trotzdem ON-Premise-Produkte installiert und genutzt werden? A: Ja, das ist möglich. Wurde etwa Microsoft 365 A3 für die gesamte  Schule erworben, kann in der gesamten Schule Office Professional Plus mit einem einheitlichen MAK-Key installiert genutzt werden.

F: Wofür steht "qualifzierter Nutzer"? A: Der aktuellen FWU 4-Rahmenvertrag - basiert auf dem Lizenzprogramm EES. Die Unterscheidung in Vollzeit -und Teilzeitmitarbeiter findet hier nicht mehr statt. Stattdessen werden alle qualifzierten Nutzer ermittelt. Das bedeutet: Alle Nutzer die Vollzugriff auf die lizenzierten Plattform-Produkte haben sollen, müssen gezählt werden. Alle anderen "Light-Nutzer" können beispielsweise den kostenfreien Office 365 A1-Plan nutzen.

F: Müssen Schüler gezählt werden? A: Nein, selbstverständlich können Schüler aber alle Rechner der Einrichtung nutzen, die unter FWU lizenziert wurden. Werden Lizenzen für das Lehrpersonal (qualifizierte Nutzer) angeschafft, können in einem je nach Produkt definierten Verhältnis (1:15 oder 1:40) Schülerlizenzen "Student Use Benefit" (SUB) für vergleichbare Produkte kostenlos für die Nutzung auf schuleigenen Geräten erhlaten werden. Zudem gilt: Werden Office Client-Lizenzen für das gesamte Lehrpersonal (qualifizierte Nutzer) angeschafft, können Schüler und Lehrkräfte Microsoft 365 Apps-Lizenzen kostenlos für die eigenen Privatgeräte verwenden. Die Lizenzen sind nutzbar, so lange die Zugehörigkeit zur Bildngseinrichtung besteht.

F: Ist die Anzahl der Rechner relevant für die Lizenzbeschaffung? A: Nein, FWU 4 steht für eine schulweite Lizenzierung bei dem Nutzer lizenziert werden. Die Anzahl der genutzen Rechner in der Einrichtung sind nicht von Bedeutung.

F: Wie definiert sich die Vertragslaufzeit? A: Im FWU4-Vertrag hängt der Beginn der jährlichen Vertragslaufzeit der Schule von Ihrem Beitritt zum FWU 4-Vertag ab. In der Folge ebenso der Jahresstichtag, zu dem die jährliche Lizenz-Ermittlung zu erfolgen hat. Beitritte sind für 1 oder für 3 Jahre möglich.

F: Wo erhalte ich Informationen zu Preisen? A: Um Ihnen ein Angebot erstellen zu können, benötigen wir lediglich die Information, wie viele Mitarbeiter (qualifizierte Nutzer) Ihre Schule zählt und welche Produkte Sie benötigen. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen gerne ein passendes Angebot.





Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


cobra Technischer Vertrieb für Forschung & Lehre GmbH ist seit 1997 Microsoft Fachhandelspartner für den und blickt damit auf eine langjährige Vertriebserfahrung zurück. Unsere Lizenzspezialisten stehen Ihnen für eine bedarfsorientierte Beratung und zur Erstellung von Angeboten gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns MO - FR von 9:00 - 16:00 telefonisch unter 07531/892360.